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Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk

Infos: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Personen, Vereinen und sonstigen Institutionen, die sich eine an der Menschenwürdegarantie (Artikel 1 und 2 Grundgesetz) ausgerichtete Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen und die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung des Pflegesystems zum Ziel gesetzt haben. Damit dient das Netzwerk der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und arbeitet im Sinne der einschlägigen Vorschriften gemeinnützig bzw. unabhängig.

Das Netzwerk versteht sich als Lobby (Interessenvertretung) für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Patienten) bzw. ihrer Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei Bedarf um Beratung und Hilfe bemüht. Dabei nimmt die Selbsthilfe einen herausragenden Stellenwert ein. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs, Gesprächskreise und sonstige Gruppentreffen, ist eine wichtige Aufgabe. Dabei stellt das Netzwerk seine Aktivitäten vor allem auf die Bedürfnisse der dementiell erkrankten Personen (= geriatrische Einschränkungen) ab (vgl. u.a. §§ 20 SGB V und 45d SGB XI). Die demografische Entwicklung verdeutlicht, dass für dementiell erkrankte Menschen erheblicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf besteht.

Das Netzwerk tritt darüber hinaus für eine deutliche Verbesserung der Pflege-Stellenpläne (in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen) ein, weil nur eine ausreichende Zahl von Pflege(fach)- und sonstigen Betreuungskräften die allseits gewünschte Zuwendung einschließlich Begleitung in schwierigen Situationen (z.B. palliativmedizinisch/pflegerische Betreuung, Sterbebegleitung) gewährleisten kann.

Das Netzwerk erwartet angesichts der verfassungsrechtlichen Wertevorgaben, dass die „Charta der Rechte hilfe- und pflegedürftiger Menschen“ uneingeschränkte Anerkennung und Beachtung findet und setzt sich dafür ein, dass diesem Gebot Geltung verschafft wird.

Das Netzwerk tritt dafür ein, dass vorhandene bzw. noch auftretende Missstände im Gesundheits- und Pflegesystem von den jeweils (Mit-)Verantwortlichen angesprochen werden können (Beschwerdemanagement), ohne dass insoweit Nachteile (z.B. Mobbing, Kündigung) entstehen dürfen. Eine gesetzliche Vorschrift, die diesen Bedürfnissen Rechnung trägt, wird als zwingend notwendig erachtet.