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Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk
Infos:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss
von Personen, Vereinen und sonstigen Institutionen, die sich eine an der
Menschenwürdegarantie (Artikel 1 und 2 Grundgesetz) ausgerichtete
Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen und die Sicherung einer
nachhaltigen Finanzierung des Pflegesystems zum Ziel gesetzt haben.
Damit dient das Netzwerk der Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege und arbeitet im Sinne der einschlägigen Vorschriften
gemeinnützig bzw. unabhängig.
Das Netzwerk versteht sich als Lobby (Interessenvertretung) für
pflegebedürftige und behinderte Menschen (Patienten) bzw. ihrer
Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei Bedarf um
Beratung und Hilfe bemüht. Dabei nimmt die Selbsthilfe einen
herausragenden Stellenwert ein. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von
entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs,
Gesprächskreise und sonstige Gruppentreffen, ist eine wichtige Aufgabe.
Dabei stellt das Netzwerk seine Aktivitäten vor allem auf die
Bedürfnisse der dementiell erkrankten Personen (= geriatrische
Einschränkungen) ab (vgl. u.a. §§ 20 SGB V und 45d SGB XI). Die
demografische Entwicklung verdeutlicht, dass für dementiell erkrankte
Menschen erheblicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf besteht.
Das Netzwerk tritt darüber hinaus für
eine deutliche Verbesserung der Pflege-Stellenpläne (in Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen) ein, weil nur eine ausreichende Zahl von
Pflege(fach)- und sonstigen Betreuungskräften die allseits gewünschte
Zuwendung einschließlich Begleitung in schwierigen Situationen (z.B.
palliativmedizinisch/pflegerische Betreuung, Sterbebegleitung)
gewährleisten kann.
Das Netzwerk erwartet angesichts der verfassungsrechtlichen
Wertevorgaben, dass die „Charta der Rechte hilfe- und pflegedürftiger
Menschen“ uneingeschränkte Anerkennung und Beachtung findet und setzt
sich dafür ein, dass diesem Gebot Geltung verschafft wird.
Das Netzwerk tritt dafür ein, dass vorhandene bzw. noch auftretende
Missstände im Gesundheits- und Pflegesystem von den jeweils (Mit-)Verantwortlichen
angesprochen werden können (Beschwerdemanagement), ohne dass insoweit
Nachteile (z.B. Mobbing, Kündigung) entstehen dürfen. Eine gesetzliche
Vorschrift, die diesen Bedürfnissen Rechnung trägt, wird als zwingend
notwendig erachtet.
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